Corona-Wirtschaftshilfen

Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in Berlin-Brandenburg

Stand: 24.11.2021

Aktuelle Corona-Regelungen, Auswirkungen und Unterstützungsmöglichkeiten mit Fokus auf die lokale Wirtschaft in der deutschen Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Welche Hilfen gibt es? Wie kommt man als Unternehmen an die entsprechenden Hilfen?

  • Neu: Die Überbrückungshilfe III Plus (einschl. Neustarthilfe Plus) soll bis 31.03.2022 verlängert werden!
  • Überbrückungshilfe III: – Verlängerung der Zuschüsse der Überbrückungshilfe und Neustarthilfe für Soloselbständige
  • Neu: Auch die Regelungen zur Kurzarbeit sollen aufgrund der vierten Welle verlängert werden! Weitere Infos sobald sie verfügbar sind.
  • Kurzarbeitergeld (Agentur für Arbeit): Zuschuss in Form von Lohnersatzleistung für Arbeits-und Entgeltausfall in Unternehmen
  • Härtefallhilfen: Einzelfallhilfen für Unternehmen, die durch die Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und aufgrund spezieller Fallkonstellationen nicht aus den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern unterstützt werden konnten
  • Ausbildungsplätze sichern – erste Förderrichtlinie: Prämien und Zuschüsse für Untern., die trotz starker Einschnitte ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen, Auszubildende nicht mit in Kurzarbeit schicken oder von insolventen Betrieben übernehmen
    Ausbildungsplätze sichern – zweite Förderrichtlinie: Zuschüsse für die Nutzung von Verbund- oder Auftragsausbildung zugunsten Auszubildender, die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb beginnen oder weiterführen können
  • Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen:
    Zuschüsse für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder-und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen durch Covid-19
  • Sonderfonds Kulturveranstaltungen: Zuschüssezu Ticketverkäufen und Ausfallabsicherung für Kulturveranstaltungen
    Invest-Gast (ILB): Investitionskostenzuschüssefür KMU des Gastgewerbes
  • Grundsicherung (Jobcenter): Erleichterter Zugang (Gelockerte Vermögensprüfung) zu Leistungen des Lebensunterhalts (ALG II)für in Not geratene Künstler, Selbständige und Arbeitnehmer; 150 EUR Corona-Zuschlag und Kinderbonus
  • Kinderbonus 2021 (Familienkasse): für jedes im Mai 2021 kindergeldberechtigte Kind 150 EUR (automatische Auszahlung!)
  • Steuererleichterung für Alleinerziehende: Anhebung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 EUR auf 4.008 EUR. Antrag nicht nötig, da Finanzämter erhöhten Entlastungsbetrag in elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale eintragen.
    Wohngeld (Stadt Frankfurt (Oder)): Erleichterter Zugang zum Wohngeld
  • KfW-Schnellkredit für den Mittelstand: Kreditprogramm mit 100 % Haftungsfreistellung für die Hausbank durch die KfW
  • KfW-Sonderprogramm 2020: Kreditprogramm mit bis zu 90% Haftungsfreistellung für kleine/mittlere Unternehmendurch die KfW
  • Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (ILB): Rettungsbeihilfedarlehenfür Unternehmen mit vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen, länger als 3 Jahre am Markt

Download Präsentation COVID-19-Unterstützungsmöglichkeiten:

Eine ausführliche Übersicht mit Informationen zu weiteren Programmen (u. a. Darlehen, Bürgschaften) sowie zu den regionalen Ansprechpartnern finden Sie in der folgenden Datei.

Hinweis:

Diese Webseite wird fortlaufend aktualisiert.

Haftungsausschluss:

Die hier zusammengetragenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Kenntnisstand zusammengetragen. Sie ersetzten nicht ein persönliches Beratungsgespräch. Alle Angaben ohne Gewähr! Für weitere Informationen nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf!